Satzung
Satzung der Modellsportgemeinschaft Epe (MSG-Epe e.V.)
Der Verein führt den Namen Modellsportgemeinschaft Epe (MSG-Epe e.V.) mit Sitz in Gronau und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung aller Sparten des Modellsports. Der Satzungszweck wird wirksam insbesondere durch die Förderung von Jugendlichen in allen Bereichen des Modellsports, die Ausführung von Flugtagen und Wettbewerben sowie die Einrichtung und Erhaltung eines Modellsportgeländes.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Jede Person kann Mitglied werden. Der Beitritt erfolgt durch Antrag gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt sofort, mit dem Vorbehalt der Entscheidung der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft erlischt durch
- den Tod
- ordentliche Kündigung, in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres
- Ausschluss
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, der Ausschluss ist dem Mitglied in schriftlicher Form mitzuteilen und ist sofort wirksam. Das betroffene Mitglied hat das Recht, innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung der Mitgliederversammlung zu verlangen.
Der Beitrag wird in der Jahreshauptversammlung festgelegt.
Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:
- Vorsitzender
- Stellvertretender Vorsitzender
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden. Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. Der geschäftsführende Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die Mitgliederversammlung wählt den geschäftsführenden Vorstand auf die Dauer von 4 Jahren. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich, eine Vergütung wird nicht gezahlt.
Einmal pro Geschäftsjahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung in schriftlicher Form. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen wenn:
- 20 % der Mitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen
- ein vom Vorstand ausgeschlossenes Mitglied die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Er kann ein anderes Mitglied mit der Leitung beauftragen. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer eines Geschäftsjahres zwei Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfer prüfen die Kasse und berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis.
Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienen Mitglieder geändert werden. Die beabsichtigte Änderung ist in der Einladung bekannt zu geben.
Der Verein wird aufgelöst, wenn eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung die Auflösung mit 2/3 Mehrheit der Erschienenen beschließt. Die Liquidation wird vom zuletzt eingetragenen geschäftsführenden Vorstand durchgeführt. Die Mitgliederversammlung kann andere Liquidatoren beauftragen. Das Vereinsvermögen fällt an die in § 13 erwähnten Instanzen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an :
- Kath. Kirchengemeinde St. Antonius Epe
- Deutsche Krebshilfe
- Deutsches Kinderhilfswerk
- Unicef
- Brot für die Welt
Im Rahmen der Mitgliedschaft werden Daten entsprechend unserer Datenschutzerklärung erhoben und weitergegeben. Die Datenschutzerklärung wird vom Vorstand ausgearbeitet. Mit der Datenschutzerklärung muss sich jedes Mitglied einverstanden erklären.
Um maximale Sicherheit zu gewährleisten werden Verhaltensregeln in unserer Flugplatzordnung festgelegt. Die Flugplatzordnung wird vom Vorstand erstellt und genehmigt.
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.01.2018 beschlossen. Sie tritt ab sofort in Kraft.