Platzordnug
1. Es gelten die Regelungen für den Betrieb von Flugmodelle nach EU Verordnung (EU) 2019/947. Insbesondere gilt hier, der nichtgenehmigungspflichtige Modellflug in Verbindung mit der ordnungsbehördlichen Verordnung des Gebietes „Goorbach und Hornbecke“ im Gebiet der Stadt Gronau.
2. Jeder Modellfieger muss für den sicheren Betrieb seines Fluggerätes auf dem Platz des MSG -Epe einen Kenntnisnachweis des DAeC/MFSD erfolgreich abgeschlossen haben.
3. Als Zufahrtsweg zum Flugplatz ist ausschließlich der Feldweg am nördlichen Platzrand zu benutzen. Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
4. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit u. Ordnung nicht gefährdet werden.
5. Im 35 bis 40 MHZ Band dürfen nur Sender eingesetzt werden, die über eine Postzulassung verfügen. Das 25 MHZ Band darf für den Modellflug, hier am Platz, nicht betrieben werden.
6. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht ohne geeigneten Schalldämpfer betrieben werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
1. Fernsteuerungen im 35 - 40 MHZ- Band dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn der entsprechende Kanal auf der Frequenz-Tafel unmissverständlich als frei identifiziert ist. Eine Belegung des eigenen Kanals hat dann unmittelbar an der Frequenztafel zu erfolgen.
2. Alle Vorbereitungen zum Start der Flugmodelle haben außerhalb der Start- und Landebahn zu erfolgen. Die Vorbereitungstische hinter der Absperrung sind hier zu nutzen.
3. Modelle, deren Motoren gestartet werden, sind entsprechend zu sichern.
4. Jeder Pilot hat vor dem Start sicher zu stellen, dass sich Besucher sowie nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen vor der Absperrung befinden.
1. Start und Landung der Modelle: OST - WEST als Start- und Landebahn, sowie Richtung Süden auch als Startbahn. Landungen in Richtung Norden sind untersagt!
2. Der Flugsektor liegt ausschließlich in Ost/ West, sowie in südlicher Richtung des Platzes.
3. Die Piloten steuern Ihre Modelle vom Rand des Flugfeldes aus und stellen aus Sicherheitsgründen eine Kommunikation untereinander sicher. Diese liegt in der Verantwortung der einzelnen Piloten.
4. Landungen sind mit dem Ruf „LANDUNG“ anzukündigen.
5. Motormodelle mit stehendem Propeller sind mit dem Ruf „NOTLANDUNG“ anzukündigen. Diese haben Vorrang vor anderen Flugbewegungen.
6. Während des Flugbetriebes ist das Mähen des Rasens untersagt.
1. Der Flugbetrieb ist generell nur mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt.
2. Gastpiloten ist der Flugbetrieb nur mit Zustimmung des Vereins gestattet (Versicherungsschutz)