Flugplatzordnung

                                                                                              Gültig ab den 01. Oktober 2017

 

A) Allgemeine Richtlinien

1. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die eine Startmasse von 5 Kg nicht überschreiten.

Bei einer Startmasse von mehr als 2 Kg oder wenn eine Flughöhe von 100 m überschritten wird,

muss ein Kenntnisnachweis vorliegen. Modelle mit meiner Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen gekennzeichnet werden.

 

2. Als Zufahrtsweg zum Flugplatz ist ausschließlich der Feldweg am nördlichen Platzrand zu benutzen.

Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

 

3. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit u. Ordnung nicht gefährdet werden.

 

4. Im 35 bis 40 MHZ Band dürfen nur Sender eingesetzt werden, die über eine Postzulassung verfügen. Das 25 MHZ Band darf für den Modellflug, hier am Platz, nicht betrieben werden.

 

5. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht ohne geeigneten Schalldämpfer betrieben werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.

 

6. Nachtflüge sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden.

 

B) Flugvorbereitung

1.  Fernsteuerungen im 35 - 40 MHZ- Band dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn der entsprechende Kanal unmissverständlich als frei identifiziert wurde.

 

2. Alle Vorbereitungen zum Start der Flugmodelle haben außerhalb der Start- und Landebahn zu erfolgen. Die Vorbereitungstische hinter der Absperrung sind hier zu nutzen.

 

3. Modelle, deren Motoren gestartet werden, sind entsprechend zu sichern.

 

4. Jeder Pilot hat vor dem Start sicher zu stellen, dass sich Besucher sowie nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen vor der Absperrung befinden.

 

C) Flugbetrieb

1. Start und Landung der Modelle: OST - WEST als Start- und Landebahn, sowie Richtung Süden auch als Startbahn. Landungen in Richtung Norden sind untersagt!

 

2.   Der Flugsektor liegt ausschließlich in Ost/ West, sowie in südlicher Richtung des Platzes.

 

3.  Die Piloten steuern Ihre Modelle vom Rand des Flugfeldes aus und stellen aus Sicherheitsgründen eine Kommunikation untereinander sicher. Diese liegt in der Verantwortung der einzelnen Piloten.

 

4.   Landungen sind mit dem Ruf „LANDUNG“ anzukündigen.

 

5.   Motormodelle mit stehendem Propeller sind mit dem Ruf „NOTLANDUNG“ anzukündigen. Diese haben Vorrang vor anderen Flugbewegungen.

 

6.  Während des Flugbetriebes ist das Mähen des Rasens untersagt.

 

D) Versicherungspflicht

1. Der Flugbetrieb ist generell nur mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt.

 

2. Gastpiloten ist der Flugbetrieb nur mit Zustimmung des Vereins  gestattet. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist vorzuweisen.

 

03. November 2017, Modellsportgemeinschaft Epe (MSG-Epe) e.V.