Flugplatzordnung
Gültig ab den 01. Oktober 2017
A) Allgemeine
Richtlinien
1. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die eine
Startmasse von 5 Kg nicht überschreiten.
Bei einer Startmasse von mehr als 2 Kg oder wenn eine
Flughöhe von 100 m überschritten wird,
muss ein Kenntnisnachweis vorliegen. Modelle mit meiner
Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen gekennzeichnet werden.
2. Als Zufahrtsweg zum Flugplatz ist ausschließlich der
Feldweg am nördlichen Platzrand zu benutzen.
Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
3. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die
öffentliche Sicherheit u. Ordnung nicht gefährdet werden.
4. Im 35 bis 40 MHZ Band dürfen nur Sender eingesetzt
werden, die über eine Postzulassung verfügen. Das 25 MHZ Band darf für den
Modellflug, hier am Platz, nicht betrieben werden.
5. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht ohne
geeigneten Schalldämpfer betrieben werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind
einzuhalten.
6. Nachtflüge sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden.
B) Flugvorbereitung
1. Fernsteuerungen
im 35 - 40 MHZ- Band dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn der
entsprechende Kanal unmissverständlich als frei identifiziert wurde.
2. Alle Vorbereitungen zum Start der Flugmodelle haben
außerhalb der Start- und Landebahn zu erfolgen. Die Vorbereitungstische hinter
der Absperrung sind hier zu nutzen.
3. Modelle, deren Motoren gestartet werden, sind
entsprechend zu sichern.
4. Jeder Pilot hat vor dem Start sicher zu stellen, dass
sich Besucher sowie nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen vor der
Absperrung befinden.
C) Flugbetrieb
1. Start und Landung der Modelle: OST - WEST als Start-
und Landebahn, sowie Richtung Süden auch als Startbahn. Landungen in Richtung
Norden sind untersagt!
2. Der Flugsektor
liegt ausschließlich in Ost/ West, sowie in südlicher Richtung des Platzes.
3. Die Piloten
steuern Ihre Modelle vom Rand des Flugfeldes aus und stellen aus
Sicherheitsgründen eine Kommunikation untereinander sicher. Diese liegt in der
Verantwortung der einzelnen Piloten.
4. Landungen sind
mit dem Ruf „LANDUNG“ anzukündigen.
5. Motormodelle
mit stehendem Propeller sind mit dem Ruf „NOTLANDUNG“ anzukündigen. Diese haben
Vorrang vor anderen Flugbewegungen.
6. Während des
Flugbetriebes ist das Mähen des Rasens untersagt.
D) Versicherungspflicht
1. Der Flugbetrieb ist generell nur mit gültiger
Haftpflichtversicherung erlaubt.
2. Gastpiloten ist der Flugbetrieb nur mit Zustimmung des
Vereins gestattet. Ein ausreichender Versicherungsschutz
ist vorzuweisen.
03. November 2017,
Modellsportgemeinschaft Epe (MSG-Epe) e.V.